Der deutsche Bundestag

Bundestagswahl

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer Staat. Die Volksvertretung der Bundesrepublik ist der Deutsche Bundestag.

Für die Wahl des Deutschen Bundestags wird das Bundesgebiet in Wahlkreise aufgeteilt. Der Wahlkreis 32 umfasst die Kreisgebiete der Landkreise Cloppenburg und Vechta und trägt die Bezeichnung "Cloppenburg-Vechta". Die beiden Landkreise wechseln sich mit der Übernahme der Kreiswahlleitung ab.

Bei der letzten Wahl 2025 erhielt Silvia Breher von der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) das Mandat als Wahlkreisabgeordnete für den Wahlkreis Cloppenburg-Vechta im Deutschen Bundestag.

Dauer der Wahlperiode

Die Wahlperiode des Deutschen Bundestags beträgt vier Jahre. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags wurden zuletzt am 23.02.2025 neu gewählt. Die nächste Bundestagswahl findet 2029 statt. 

Wahlberechtigte

Für die Wahl zum Deutschen Bundestag sind alle Deutsche - unabhängig von ihrem derzeitigen Wohnort - unter bestimmten Voraussetzungen wahlberechtigt.

Im Inland lebende Deutsche:

Zur Wahl des Deutschen Bundestags ist berechtigt, wer am Wahltag

  • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG) ist
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat
  • seit mindestens drei Monaten im Bundesgebiet wohnhaft ist oder sich sonst gewöhnlich aufhält
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist

Im Ausland lebende Deutsche

Deutsche, die im Ausland leben, sind nur unter den Bedingungen des § 12 Absatz 2 Bundeswahlgesetz (BWG) wahlberechtigt. Um ins Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden, müssen die im Ausland lebenden Deutschen bei der jeweils letzten Wohnsitzgemeinde der Bundesrepublik Deutschland einen entsprechenden Antrag auf Eintragung stellen.

Wählbarkeit bei der Wahl des Deutschen Bundestags

Wählbar ist jede und jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 GG, unabhängig von seinem Wohnsitz, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht oder der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.